Wir freuen uns über alle Kleidungsstücke oder Schulmaterial, das die Kinder direkt verwenden können, aber auch Haushaltsgegenstände etc. werden entweder vor Ort verteilt oder wie übrige Dinge / Technik etc. verkauft.
Für den Erlös können wir Schulgelder bezahlen, die Containerüberfahrt finanzieren oder Projekte wie den Brunnenbau oder das Waisenhaus voranbringen.
Für die Straßen- und Waisenkinder ist das Schulgeld die größte Hürde für den Schulbesuch, eine Patenschaft ermöglicht einem Kind den Schulbesuch und das Essen dort!
Zudem sind die Kinder, die sich zuvor oft wertlos fühlen und ohne Selbstwertgefühl im Dorf leben, stolz und dankbar dass es einen Menschen gibt, der genau sie unterstützt und an sie denkt!
Hier finden Sie unser Spendenformular als PDF
Wir freuen uns über direkte Patenschaften für unsere Kinder oder auch allgemeine Geldspenden für unsere Projekte wie das Waisenhaus sowie der Bau weiterer Brunnen. Und natürlich muss auch immer wieder die Containerüberfahrt finanziert werden.
Für ein Kind kostet der Schulbesuch einmalig 10 € für das Schulgeld pro Jahr und 5 € monatlich für das Essen in der Schule.
Die Kosten für den Transport (eine Überfahrt mit Container/ Fracht etc.) kosten ca. 3.500 €, auch das muss jedesmal wieder finanziert werden.
Wenn Sie von einer Haushaltsauflösung hören oder Menschen die sich engagieren möchten - erzählen Sie von uns und unseren Kindern!
Wir freuen uns über jede Hilfe, sei es Sachspenden oder andere Unterstützung wir eine günstige Möglichkeiten für den Containterversand oder B-Ware aus dem Bereich Kleidung oder Schulbedarf, die gespendet werden kann.
Angaben gemäß § 5 TMG: Aktion Kinder Togo e.V. | Daitenhausenerstr. 34 | 85386 Eching
Vereinsregister: VR 209001 | Registergericht: Amtsgericht München | Vertreten durch: Djaye Sabi, Gabriela Spick
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Kontakt: Telefon: +49 151 1532 7690 | E-Mail: info@aktionkindertogo.de
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. | Quelle:https://www.e-recht24.de
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